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   VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 75-IV-15   

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https://dejure.org/2015,31192
VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 75-IV-15 (https://dejure.org/2015,31192)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29.10.2015 - 75-IV-15 (https://dejure.org/2015,31192)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - 75-IV-15 (https://dejure.org/2015,31192)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 130.07

    Vorherige Antragstellung als Voraussetzung für Leistungen der Jugendhilfe

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 75-IV-15
    Der Beschwerdeführer macht nicht geltend, dass diese Rechtsfrage ungeklärt wäre und Schwierigkeiten aufwürfe, die einer Entscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren entgegenstehen könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 2008 - 5 B 130/07 - juris; vgl. auch SächsOVG, Beschluss vom 9. September 2014 - 1 D 71/14 - juris).
  • OVG Sachsen, 09.09.2014 - 1 D 71/14

    Betreuungsplatz, Kindergartenplatz, Anmeldung, Betreuungsbedarf,

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 75-IV-15
    Der Beschwerdeführer macht nicht geltend, dass diese Rechtsfrage ungeklärt wäre und Schwierigkeiten aufwürfe, die einer Entscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren entgegenstehen könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 2008 - 5 B 130/07 - juris; vgl. auch SächsOVG, Beschluss vom 9. September 2014 - 1 D 71/14 - juris).
  • BVerfG, 15.08.2014 - 2 BvR 969/14

    Verfassungsbeschwerde und Eilrechtsschutzantrag des ehemaligen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 75-IV-15
    Ein etwaiger Gehörsverstoß des Oberverwaltungsgerichts wäre damit jedenfalls durch die Entscheidung über die Anhörungsrüge geheilt worden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - Vf. 18-IV-12; BVerfG, Beschluss vom 15. August 2014, NJW 2014, 3085 [3089]).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 75-IV-15
    a) Der in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 114-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 75-IV-15
    Hierzu muss er den Sachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Juli 2015 ïEUR Vf. 114-IV-14; st.Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 119-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 75-IV-15
    a) Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 119-IV-08/Vf. 132-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 4-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 75-IV-15
    Der Entscheidungsspielraum, der den Fachgerichten bei der Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht zukommt, ist jedoch überschritten, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe verfehlt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 4-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 27-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 75-IV-15
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 27-IV-06, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 18-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 75-IV-15
    Ein etwaiger Gehörsverstoß des Oberverwaltungsgerichts wäre damit jedenfalls durch die Entscheidung über die Anhörungsrüge geheilt worden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - Vf. 18-IV-12; BVerfG, Beschluss vom 15. August 2014, NJW 2014, 3085 [3089]).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den

    Der Entscheidungsspielraum, der den Fachgerichten bei der Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht zukommt, ist jedoch überschritten, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe verfehlt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 4-IV-06; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 75-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 142-IV-15
    Der Entscheidungsspielraum, der den Fachgerichten bei der Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht zukommt, ist jedoch überschritten, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe verfehlt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 75-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 46-IV-16
    Ebenso wenig wird erkennbar, wieso das Oberverwaltungsgericht die Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise überspannt haben sollte (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 75-IV-15).
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